Die Freiheit, in Liebe zu heiraten
Wenn die Eltern oder Geschwister den Freund oder die Freundin ablehnen, ist das für die Betroffenen sehr schmerzhaft. Auch wenn die Eltern den Ruf der Tochter oder das Ansehen der Familie gefährdet sehen und gewalttätig gegen sie werden und sie ständig kontrollieren. Für das Mädchen ist es schlimm zu hören, sie schade durch ihr Verhalten der Familie. Scheherazade hilft Mädchen und jungen Frauen in solchen Notlagen.
Wir sind für Dich da, denn jeder Mensch hat das Recht, frei zu entscheiden, wen er heiraten möchte. Das ist ein grundlegendes Menschenrecht. Für manche Eltern ist das Recht auf freie Partnerwahl schwer zu akzeptieren. Doch wenn sie ihre Tochter oder ihren Sohn zu einer Heirat zwingen, machen sie sich strafbar.
Zwangsverheiratung verstößt gegen die Menschenrechte und ist nach deutschem Recht verboten. Ein Zwang zur Eheschließung kann auch mit Worten und psychischem Druck, mit Erpressung ausgeübt werden.
„§ 237 Zwangsheirat
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer zur Begehung einer Tat nach Absatz 1 den Menschen durch Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List in ein Gebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt oder veranlasst, sich dorthin zu begeben, oder davon abhält, von dort zurückzukehren.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.“
Quelle: Strafgesetzbuch